BERATUNG

Kommen Sie gerne auf uns zu!
Wir beraten Sie jederzeit kostenfrei und unabhängig.

Wir beraten…

Familien

bei der Beantragung von Schulbegleitung und Leistungen der Eingliederungshilfe.

Eltern

bei der Einschulung ihres Kindes über inklusive Bildungsangebote.

Kindertagesstätten

beim Übergang in die Schule.

Schulen

beim Übergang in den Beruf und zum Thema Inklusion.

faq

häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen können Anspruch haben – die Entscheidung trifft das zuständige Jugend- oder Sozialamt.

Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

Der Antrag wird beim zuständigen Amt gestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zum Ablauf.

Wie lange dauert es, bis eine Schulbegleitung startet?

Der Start hängt vom Bewilligungsprozess und der Verfügbarkeit geeigneter Teilhabeassistent*innen ab. Nach dem Erstgespräch können wir Ihnen bereits eine Einschätzung geben.

Begleitet die gleiche Person mein Kind dauerhaft?

Ja, wir bemühen uns um Kontinuität. Sollte ein Wechsel notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig und sorgen für einen reibungslosen Übergang.

Wer übernimmt die Kosten für die Schulbegleitung?

Die Kosten werden in der Regel vom Jugend- oder Sozialamt übernommen, sofern ein entsprechender Bescheid vorliegt.

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