SCHULBEGLEITUNG

Informieren Sie sich hier zu Themen der Schulbegleitung bzw. Teilhabeassistenz an Schulen sowie den Rahmenbedingungen der Beantragung.

Was sind Schulbegleiter*innen und was sind ihre Tätigkeiten?

Schulbegleiter*innen unterstützen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Schulalltag. Sie begleiten die*den Schüler*in ausschließlich bei Aufgaben, die sie*er aufgrund ihrer*seiner Beeinträchtigung nicht selbstständig bewältigen kann, zum Beispiel beim An- und Ausziehen, beim Toilettengang, bei der Motivation oder beim Fokussieren.

Ziel ist es, Teilhabe zu ermöglichen und die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

Wichtig: Schulbegleitung kann therapeutische Angebote, Nachhilfeunterricht und sonderpädagogische Förderung ergänzen, aber nicht ersetzen. Die Verantwortung für den Bildungsauftrag verbleibt bei der Schule.

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Wenn ein*e Schüler*in in der Schule Unterstützung benötigt und diese nicht durch die Schule selbst abgedeckt werden kann, hat sie*er einen Anspruch auf Schulbegleitung. Voraussetzung ist ein festgestellter individueller Bedarf, der eine Teilhabe am Schulalltag zur Herausforderung macht. 

Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII (§ 35a Eingliederungshilfe) für Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung sowie im Sozialgesetzbuch IX (§ 112) für Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung geregelt. Schulbegleitung ist damit eine anerkannte Leistung nach diesen gesetzlichen Grundlagen. Die Unterstützung wird individuell angepasst und über die Jugendhilfe finanziert.

 

 

Wie kann ich Schulbegleitung für mein Kind beantragen?

 

1. Evaluation

  • Zuerst klären: Welche Unterstützung braucht Ihr Kind im Schulalltag?

  • Häufig gibt es dafür eine Stellungnahme der Schule oder ein Gutachten (z. B. ärztlich, psychologisch, therapeutisch).

l

2. Antrag stellen

  • Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht:

    • Bei seelischer Beeinträchtigung: Jugendamt (SGB VIII, § 35a)

    • Bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung: Sozialamt oder Eingliederungshilfe (SGB IX, § 112)

i

3. Unterlagen einreichen

  • Ärztliche oder therapeutische Gutachten

  • Schulberichte oder Stellungnahmen der Lehrkräfte

  • Ggf. weitere Nachweise, warum Unterstützung notwendig ist

  • Das Amt prüft den Antrag und entscheidet über den Bedarf.
U

4. Auswahl einer Schulbegleitung

  • Nach Bewilligung kann eine Schulbegleitung über uns organisiert werden.
  • Wir unterstützen und beraten Sie gerne im gesamten Prozess.

Wie kann ich Schulbegleitung für mein Kind beantragen?

 

1. Evaluation

  • Zuerst klären: Welche Unterstützung braucht Ihr Kind im Schulalltag?

  • Häufig gibt es dafür eine Stellungnahme der Schule oder ein Gutachten (z. B. ärztlich, psychologisch, therapeutisch).

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2. Antrag stellen

  • Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht:

    • Bei seelischer Beeinträchtigung: Jugendamt (SGB VIII, § 35a)

    • Bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung: Sozialamt oder Eingliederungshilfe (SGB IX, § 112)

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3. Unterlagen einreichen

  • Ärztliche oder therapeutische Gutachten

  • Schulberichte oder Stellungnahmen der Lehrkräfte

  • Ggf. weitere Nachweise, warum Unterstützung notwendig ist

  • Das Amt prüft den Antrag und entscheidet über den Bedarf.
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4. Auswahl einer Schulbegleitung

  • Nach Bewilligung kann eine Schulbegleitung über uns organisiert werden.
  • Wir unterstützen und beraten Sie gerne im gesamten Prozess.
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